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Geld sparen und ungenutzte Verträge kündigen

Jeden Monat gibt man unzählige Euro für Dienstleistungen oder Produkte aus, die vielleicht gar nicht mehr gebraucht oder genutzt werden. Es handelt sich damit also um sinnlose Ausgaben. Die Macht der Gewohnheit oder die Unsicherheit, wie man kündigen könnte, behindern dann bei der Kündigung. Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

Hilfe vom Profi

Eigentlich ist eine Kündigung kein Akt. So einfach, wie in Deutschland Verträge gemacht werden können, so einfach können sie auch wieder aufgekündigt werden. Dies ist zumindest aus rechtlicher Sicht der Fall. Das bedeutet, dass im einfachsten Fall das gesprochene Wort ausreichen würde. Aus Gründen der Beweislast sollte man dennoch den schriftlichen Weg gehen, um nicht zu riskieren, dass der Vertragspartner nur mit den Achseln zuckt und von nichts gewusst haben will.

Während auch eine E-Mail ausreichen würde, gilt der gute, alte Brief noch immer als rechtssicher. Dieser sollte an den korrekten Empfänger adressiert sein und ein paar persönliche Daten beinhalten. Schließlich soll der Anbieter den Kunden in der Datenbank auch eindeutig wiederfinden können. Dazu wird die Anschrift benötigt, die als Absender ohnehin notwendig ist. Wenn vorhanden, hilft eine Kundennummer ungemein weiter. Auch eine Referenznummer, wie eine Vertragsnummer, sind hilfreich.

Wer nicht weiß, was genau er machen soll, wie die beste Formulierung aussieht, oder wo der Brief überhaupt hingeschickt werden soll, kann einen Blick auf Sepastop werfen. In der dortigen Datenbank sind viele Anbieter unterschiedlichster Kategorien eingeordnet. Dort wurde zusammengetragen, welche Informationen für eine Kündigung notwendig sind und wer diese Informationen erhalten soll.

Wie läuft das ab?

Ein einfaches Formular klärt über die notwendigen Schritte auf. Im Grunde werden nur die Informationen abgefragt, die später im Brief erscheinen werden. Sie unterscheiden sich geringfügig von Anbieter zu Anbieter. Am Ende präsentiert das System den fertigen Brief, der nur noch abgeschickt werden muss. Das ist alles, die Kündigung ist abgeschlossen.

Zahlung einstellen – nicht empfehlenswert

Bei Bankeinzügen oder Daueraufträgen ist es nicht sehr kompliziert, die Bank anzuweisen, dass kein Geld mehr fließen soll. Beim Einzug kann man sich sogar abgebuchtes Geld zurückholen. Davon sollte aber Abstand genommen werden. Die Funktion dient ausschließlich für Missbrauchsfälle, die bei einem gültigen Vertrag nicht vorliegen. Entsprechend kann das unberechtigte Zurückbuchen oder das Ausbleiben von Zahlungen unangenehme Folgen haben, beispielsweise SCHUFA-Einträge oder Inkasso-Aufträge.

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